Besuche in unseren Caritasheimen
Um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren und Bewohner*innen, Klient*innen und Personal zu schützen, entwickelt die Caritas ihr Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ständig weiter. Mit diesem Konzept werden auch die Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts umgesetzt. In dieses Konzept fließen ebenfalls die aktuellen Verordnungen und Erlasse des Landes NRW sowie der Stadt Krefeld ein.
Bei eventuellen akuten Infektionsfällen können sich diese Regelungen kurzfristig ändern oder müssen in den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich gehandhabt werden.
Grundsätzlich gelten die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, Händehygiene, Niesetikette, FFP2-Maske) weiterhin. Die Caritas empfiehlt sowohl allen Mitarbeitenden als auch Bewohner*innen und Gästen dringend, sich gegen Covid impfen zu lassen.
Besuchsmodalitäten:
- Besuche sind in den Caritasheimen grundsätzlich täglich - auch an Feiertagen und am Wochenende - möglich.
- Besucher*innen tragen in den öffentlichen Bereichen unserer Dienste und Einrichtungen nach wie vor verpflichtend eine FFP2-Maske.
- Alle Besucher*innen wird an mindestens 6 Terminen pro Woche ein Schnelltest angeboten. Ein Betreten der Einrichtung ist derzeit nur mit einem negativen Testbefund (Schnelltest oder Selbsttest) aus den vergangenen 24 Stunden möglich. Eine mündliche Versicherung über einen negativen Selbsttest ist ausreichend. Sofern eine Einrichtung zum Zeitpunkt des Besuchs eine Testmöglichkeit anbietet, kann sie die Besucherinnen und Besucher verpflichten, einen solchen Test vor Ort durchzuführen.
- Schnelltests sind auch direkt in den Caritasheimen zu bestimmten Zeiten möglich. Eine Übersicht über die Zeiten finden Sie hier oder auf den jeweiligen Internetseiten unserer Caritasheime
- Ausnahmen von der Testpflicht gibt es lediglich für medizinisches Personal in Notfällen und bei "Stippvisiten" (Postboten o.ä.) ohne Kontakt zu den behandelten, gepflegten oder untergebrachten Personen.
Hinweise zu Corona-Schnelltests (PoC):
Unsere Mitarbeitenden in den Caritasheimen absolvieren regelmäßig einen Corona-Antigen-Schnelltest (PoC). Für Besucher*innen, dazu zählen auch Therapeut*innen und Dienstleister*innen, werden zu festgelegten Zeiten Schnelltests angeboten. Die Termine werden in der Einrichtung ausgehängt und auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtung veröffentlicht. Außerdem haben wir alle Termine hier für Sie zusammengefasst.
Bei einem positiven Testergebnis ist kein Besuch/kein Dienst möglich und dieses Ergebnis muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Regelungen bei Verstößen gegen die Maßnahmen:
Besucher*innen werden einmal auf die Einhaltung der Regeln angesprochen und erhalten bei Zuwiderhandlungen eine schriftliche Ermahnung. Ab dem zweiten Mal kann die Einrichtungsleitung Maßnahmen bis hin zu einem Hausverbot über vier Wochen verhängen. Eine Weigerung zur Durchführung des Schnelltests bedeutet zwangsläufig ein Betretungsverbot der Einrichtung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!