Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Weitere Erläuterungen finden Sie in der Grundsatzerklärung des Caritasverbandes für die Region Krefeld e.V. und der Caritasheime gGmbH gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG
Der Caritasverband für die Region Krefeld e.V. und die Caritasheime gGmbH verfügen über ein Beschwerdeverfahren, das sowohl von internen als auch externen Personen zur Meldung von Hinweisen auf menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) genutzt werden kann.