Case-Management Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Mit Hilfe des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) soll neu zugewanderten Menschen die Integration erleichtert werden. Auch Menschen, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, sollen einbezogen werden, weil ihre Zugangschancen ebenso wenig denen heimischer Bürger*innen entsprechen. Dafür sollen die Ämter und Institutionen stärker rechtskreisübergreifend zusammenarbeiten. Denn viele Fragen und Anliegen der Zugewanderten betreffen ganz unterschiedliche Rechtsbereiche, etwa das Asylrecht, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, das Recht der Arbeitsförderung nach dem SGB III oder aber die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Zusammengefasst geht es um die kommunale Steuerung und Organisation von Integrationsprozessen von "der Einreise bis zur Einbürgerung".
Wohlfahrtsverbände beraten im Einzelfall-Management
Im Rahmen eines Einzelfall-Managements sollen diese Fragen und Probleme jeweils durch Berater*innen geklärt werden.