Verhinderungspflege
Die so genannte Verhinderungspflege steht allen zur Verfügung, die als pflegende Angehörige oder private Pflegeperson tätig sind (keine erwerbsmäßige Pflege). Pflegepersonen, die kurzfristig verhindert sind, können sich für den Zeitraum ihres Ausfalls guten Gewissens vertreten lassen! Die Verhinderungspflege übernimmt z.B. Aufgaben der Pflegeperson, wenn sie
- wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen privaten Gründen verhindert ist,
- ihre Kräfte und Gesundheit schonen muss,
- eine Kur oder Reha-Maßnahme antritt,
- soziale Kontakte zu Freunden oder Verwandten pflegen möchte,
- eine Auszeit für sich benötigt, ganz gleich ob zu Hause oder außer Haus,
- oder nur für einige Stunden eine Ersatzpflege benötigt (Einkauf, Arzt, Friseur, etc.).
Rahmenbedingungen
- Eine Begründung oder ein Nachweis der Verhinderung ist nicht notwendig.
- Der Pflegebedürftige muss seit mindestens sechs Monaten pflegebedürftig sein.
- Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden am Tag wird nicht auf den jährlichen Gesamtanspruch von 28 Tagen angerechnet.
Was leistet die Verhinderungspflege?
- Alles, was die Pflegeperson ansonsten übernommen hätte, z.B. Grundpflege, Hauswirtschaft, Begleitung zum Spaziergang oder Einkauf, Betreuung etc
- Die Verhinderungspflege verschafft pflegenden Angehörigen persönliche Freiräume mit "ruhigem Gewissen": Die Caritas verfügt über geschultes Fachpersonal und jahrelange Erfahrung im Bereich der Patientenpflege und -versorgung.
- Das Budget der Verhinderungspflege kann zur Finanzierung von teilstationärer Pflege wie Kurzzeit- oder Tagespflege eingesetzt werden.
- Für die Kostenübernahme der Verhinderungspflege gelten gesetzliche finanzielle und zeitliche Obergrenzen.
Wer trägt die Kosten der Verhinderungspflege?
Die Kosten einer Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse unter Berücksichtigung gesetzlicher Höchstgrenzen. Darüber hinausgehende Leistungen müssen privat gezahlt werden. Die Caritas sichert diese Leistungen im Rahmen ihrer ambulanten Pflegedienste mit allen pflegefachlichen Ressourcen. Der Entgeltkatalog ist komplex und unterliegt stetigem Wandel. Die aktuellen Rahmenbedingungen und Höchstgrenzen der Kostenerstattung erfahren Sie ganz genau bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Wir sorgen für Transparenz im "Paragraphendschungel"!
Die Vorteile der Verhinderungspflege:
- Zeitliche Freiräume für pflegende Angehörige mit ruhigem Gewissen dank gesicherter Betreuung.
- Keine Unterbrechung in der Versorgung und Betreuung, der Pflegebedürftige bleibt im gewohnten häuslichen Umfeld.
- Versorgung durch erfahrenes, freundliches Caritas-Pflegepersonal.
- Abrechnung bis zur gesetzlichen Höchstgrenze direkt mit Ihrer Pflegekasse.
- Die Zeiträume der Verhinderungspflege mindern nicht den Anspruch des Pflegebedürftigen auf Kurzzeitpflege-Leistungen.
Verhinderungspflege auch stundenweise?
Ja! Die Verhinderungspflege kann auch für stundenweise und/oder regelmäßige Vertretungen in Anspruch genommen werden. Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen beraten Sie unsere Mitarbeiter gerne ausführlich und vertraulich.