Krefeld / Aachen (cba). Zum 1. Januar 2020 wurden die Regelleistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, ge-regelt im Sozialgesetzbuch II, angehoben. Der Eckregelsatz beträgt für eine alleinstehende Person 432 Euro und für zusammenlebende Ehepartner bzw. Lebenspartner jeweils 389 Euro. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres erhalten 250 Euro, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 308 Euro und ab Beginn des 15. Lebensjahres 328 Euro. Jede weitere Person ab 18 Jahren, die im gleichen Haushalt lebt, erhält 345 Euro. Dadurch fal-len einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, höher aus. Die Erhöhung gilt auch für Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-rung, geregelt im Sozialgesetzbuch XII
Der in Frage kommende Personenkreis trägt in den Bögen die ihm vom Gesetz her monatlich zustehenden Bedarfe ein. Die Summe dieser Beträge stellt er seinem Einkommen gegenüber. Ist der Bedarf höher als das Einkommen, besteht wahrscheinlich ein Anspruch auf Grundsiche-rung. Der Caritasverband für das Bistum Aachen weist darauf hin, dass die Testbögen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen und eine detaillierte Überprüfung des jeweiligen Einzel-falles nicht ersetzen. Die Testbögen wurden bewusst einfach gehalten, damit sich Interessierte einen ersten Überblick über Leistungen und Ansprüche auf Grundsicherung verschaffen kön-nen.
Caritas fordert höhere Leistungen
Die Regelsätze der Grundsicherung wurden zu Jahresbeginn um rund 1,8 bis zwei Prozent an-gehoben. Trotz dieser Anhebung fordert die Caritas höhere Leistungen. So ist Strom bei einer alleinstehenden Person lediglich mit 36,46 Euro in der Regelleistung vorgesehen, obwohl viele Grundversorger bereits steigende Strompreise angekündigt haben. "Energiearmut und Energie-schulden bei Hartz-IV-Empfängern sind vorprogrammiert. Die höheren Energiekosten müssen an anderen Haushaltspositionen mühevoll eingespart werden", befürchtet Diözesancaritasdi-rektor Burkard Schröders und fährt fort: "Gerade im Hinblick auf die zunehmende Notwendig-keit, wegen der Digitalisierung online präsent zu sein, ist die Versorgung mit Energie lebensnot-wendig. Menschen, die von Grundsicherung leben, dürfen dabei nicht ausgegrenzt werden."
Interessierte, die sich einen ersten Überblick über Leistungen und Ansprüche auf Grundsiche-rung verschaffen möchten, können die entsprechenden Testbögen unter www.caritas-ac.de/testbogen als Download abrufen.