So ist zum Beispiel der Haushaltsstrom bei einer alleinstehenden Person lediglich mit 39,45 Euro in der Regelleistung berücksichtigt, obwohl viele Grundversorger bereits steigende Strompreise angekündigt haben. "Energiearmut und Energieschulden bei Empfängern von Grundsicherung sind daher vorprogrammiert. Die höheren Energiekosten müssen an anderen Haushaltspositionen mühevoll eingespart werden, und das in Zeiten, in denen digitale Teilhabe mehr denn je notwendig wird", sagt Jentgens.
Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2021
Zum 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber die Regelleistungen der Grundsicherung erhöht. Der Eckregelsatz beträgt seitdem für eine alleinstehende Person 446 Euro und für zusammenlebende Ehepartner bzw. Lebenspartner jeweils 401 Euro. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres erhalten 283 Euro, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 309 Euro und ab Beginn des 15. Lebensjahres 373 Euro. Jede weitere Person ab 18 Jahren, die im gleichen Haushalt lebt, erhält 357 Euro. Dadurch fallen einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, höher aus. Die Erhöhung gilt auch für Bezieher von Sozialhilfe.
Testbogen aktualisiert
Für alle Interessierten, die sich nach der Anhebung der Regelsätze zum 1. Januar 2021 einen ersten Überblick über Leistungen und Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitsuchende verschaffen möchten, hat der Caritasverband für das Bistum Aachen seinen Testbogen mit den aktuellen Regeleistungen überarbeitet. Weitere Auskünfte zum Thema "Grundsicherung für Arbeitssuchende" und den Testbogen gibt es bei Roman Schlag, Caritasverband für das Bistum Aachen, Tel.: 0241/431-133, Mail: rschlag@caritas-ac.de. Der Testbogen steht zum Download auch unter www.caritas-ac.de/testbogen bereit. (cba)