Seit dem 1. Januar 2022 besteht der Hartz-IV-Eckregelsatz für eine alleinstehende Person 449 Euro und für zusammenlebende Ehepartner bzw. Lebenspartner jeweils 404 Euro. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres erhalten 285 Euro, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 311 Euro und ab Beginn des 15. Lebensjahres 376 Euro. Jede weitere Person ab 18 Jahren, die im gleichen Haushalt lebt, erhält 360 Euro. Dadurch fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, höher aus. Die Erhöhung gilt auch für Bezieher von Sozialhilfe.
Steigerung um drei Euro
Im Vergleich zum Januar 2021 sind die Regelleistungen zum 1. Januar 2022 um drei Euro gestiegen. Für Stephan Jentgens, Diözesancaritasdirektor im Bistum Aachen, ist das deutlich zu niedrig. "Die geringe Anhebung der Regelleistungen deckt die gestiegenen Kosten in keiner Weise ab. Vor allem der Anstieg der Energiepreise kann von den Haushalten, die Grundsicherungsleistungen beziehen, nicht aufgefangen werden. Die Finanzierungslücke wird immer größer." Der Haushaltsstrom bei einer alleinstehenden Person wird mit lediglich 36,44 Euro monatlich in der Regelleistung berücksichtigt, der durchschnittliche Bedarf bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt aber bei 48 bis 50 Euro im Monat. "Energieschulden sind für die Menschen in Grundsicherungsleistungen vorprogrammiert. Die höheren Energiekosten müssen sie an anderen Haushaltspositionen mühevoll einsparen", sagt Roman Schlag, Fachreferent für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum Aachen und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, und fordert: "Stromkosten müssen endlich in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden."
Diözesancaritasdirektor Stephan Jentgens fordert, bei aller notwendigen Veränderung der Klimapolitik gerade die Menschen mit kleinem Geldbeutel nicht zu vergessen: "So richtig und notwendig Investitionen in erneuerbare Energien sind, die Zeche der zwangsläufig steigenden Energiekosten dürfen nicht diejenigen zahlen, die von Überschuldung bedroht sind. Klimaschutz muss sozial gerecht sein, soll er breite Zustimmung finden", sagt er.
Testbogen
Der Caritasverband für das Bistum Aachen hat einen Testbogen Der mit den aktuellen Regeleistungen überarbeitete Testbogen der Caritas soll allen Interessierten helfen, sich einen ersten Überblick über Leistungen und Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verschaffen. Als Download steht der Testbogen unter www.caritas-ac.de/testbogen zur Verfügung
Hinweis an die Redaktionen:
Weitere Auskünfte zum Thema "Grundsicherung für Arbeitssuchende" und zum Testbogen erhalten Sie von:
Roman Schlag
Caritasverband für das Bistum Aachen e.V.
Tel.: 0241/431-133
E-Mail: rschlag@caritas-ac.de